KZVK Geschäftsbericht 2020

Aufgabe Die Dienstgeber des kirchlichen und kirchlich-karitativen Dienstes im Bereich der Diözesen der Bundesrepublik Deutschland sagen ihren Beschäftigten eine betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zu. Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) hat die Aufgabe, für die Dienstgeber des kirchlichen und kirchlich-karitativen Dienstes die betriebliche Altersversorgung nach Maßgabe der Satzung der KZVK durchzuführen. Diese betriebliche Altersversorgung sieht neben der vom Dienstgeber finanzierten Pflichtversiche - rung der Beschäftigten auch die Möglichkeit vor, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Zur Pflichtversicherung besteht in vielen Fällen im Innenverhältnis zwischen Dienstgeber und -nehmer eine Dienstnehmer-Eigenbeteiligung. Mit der freiwilligen Versicherung können die Beschäftigten, zusätzlich zur Pflichtversicherung, eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Brutto-Entgelt - umwandlung oder unter Nutzung der Riester-Förderung durchführen. Nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) stehen die Arbeitgeber bei der Pflicht - versicherung wie bei der freiwilligen Versicherung für die Ansprüche der Versicherten ein. Rechtliche Grundlagen Die KZVK wurde durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am 30. August 1976 (Errichtungsbeschluss) als rechtlich selbstständige kirchliche Einrichtung mit Sitz in Köln errichtet. Die KZVK erhielt bereits durch Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juli 1976 (Errichtungsgesetz) den Status einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts und ist somit nicht insolvenzfähig. Die KZVK ist ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Versiche - rungsaufsichtsgesetz (VAG). Sie wurde jedoch von der staatlichen Versicherungsaufsicht freigestellt (Bundesgesetzblatt 1988 I, S. 529). Die Rechts- und Fachaufsicht führt der Verband der Diözesen Die Dienstgeber sagen eine betriebliche Altersversorgung zu, Durchführungsweg ist die KZVK Geschäftsbericht 2020 35 Lagebericht

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