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Geschäftsbericht 2013

2525 Die Kasse geht von einer positiven Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus. Sie hat sich aber auch für den Fall einer für sie negativen Entscheidung des Gerichts satzungsmäßig auf- gestellt und neben dem Sanierungsgeld ein weiteres Finanzierungsinstrument in der Satzung verankert. Denn schon jetzt muss die Kasse rechtssichere Wege finden, um auch in Zeiten unwägbarer Kapitalmarktentwicklungen, die Versorgungsleistungen dauerhaft zu sichern. Fest steht: Dazu erforderlich ist ein Vermögen, das dem Kapitalwert der bestehenden Ver- pflichtungen zur Zahlung von Versicherungsleistungen entspricht. Aber was sind die richtigen Maßstäbe zur Bewertung der zukünftigen Verpflichtungen? Welche Annahmen oder Progno- sen werden berücksichtigt? Wie ist höchste Rechtssicherheit gewährleistet? Und nicht zu- letzt: Mit welchen finanziellen Aufwendungen müssen die Beteiligten am Ende rechnen? Unter Berücksichtigung dieser Fragestellungen hat die Kasse mit dem Finanzierungsbeitrag ein Finanzierungsinstrument geschaffen, das sowohl die Einbeziehung der Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten als auch die Veränderungen in der Biometrie in die Bewertung der Verpflichtungen zur Zahlung der Versicherungsleistungen ermöglicht. Für die Kasse ist mit der satzungsmäßigen Implementierung eines umfassenden Finanzie- rungsmodells ein wichtiger Schritt zu einer dauerhaften Stabilisierung der Finanzierung der Versorgungsleistungen gemacht. Weitere Schritte werden folgen. Aufbauend auf den ge- nannten Prozessen entwickelt die Kasse aktuell eine Strategie, um auch die Finanzierung der Versorgungsverpflichtungen aus den seit 2002 in das Punktemodell gezahlten Beiträgen so- wie den Beiträgen aus der freiwilligen Versicherung langfristig sicherzustellen. ihrekzvklageberichtjahresabschlussergebnisderabschlussprüfung

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