Die Auswirkungen der Pandemie auf die Arbeitswelt sorgen in Deutschland und weltweit für viele Fragen. Auch in diesen Zeiten sind wir eine verlässliche Partnerin und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Zusatzversorgung während der Corona-Krise. Zum Beispiel erläutern wir die Auswirkungen von Kurzarbeitergeld oder von einem Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz auf die Zusatzversorgung bei der KZVK.
25.05.2020
Die Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit (TV-COVID) im kommunalen öffentlichen Dienst sind nach Ablauf einer bis zum 15. April 2020 bestehenden Erklärungsfrist abgeschlossen. Die Tarifvertragsparteien haben den vereinbarten Regelungen zur Kurzarbeit vom 30. März 2020 zugestimmt. Der…
22.04.2020
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern während der Corona-Krise in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von einmalig 1.500 Euro steuerfrei gewähren.
09.04.2020
Durch die Corona-Krise stellt sich auch für einige unserer Einrichtungen die Frage, wie sich eine mögliche Einführung von Kurzarbeit auf die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung auswirkt. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeit nach § 95 ff. SGB III vorliegen, ist die Kurzarbeit mit einer…
02.04.2020
Kurzfristige Beschäftigungen dürfen in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 auf bis zu 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage ausgeweitet werden.
23.03.2020
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beantworten wir in diesem Beitrag Fragen über die zusatzversorgungsrechtliche Behandlung von Kurzarbeitergeld und einem möglichen Beschäftigungsverbot.