
Die Zahl der Rentner steigt stetig. Gleichzeitig nimmt die Zahl der erwerbstätigen Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die Folge ist ein sinkendes Rentenniveau. Der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung wird zunehmend wichtiger.
Sie haben Anspruch auf Zulagen, wenn Sie
Damit Sie die volle Förderung erhalten, ist ein Mindesteigenbeitrag zu leisten. Dieser beträgt 4 % Ihres Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens aber 60,00 €. Berechnen Sie hier ganz einfach Ihren Eigenbeitrag für 2013.
Die Zulagen werden Ihnen jährlich auf Antrag gewährt. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag übersenden wir Ihnen nach Ablauf des ersten Vertragsjahres. Gerne beantragen wir für Sie Ihre Zulagen. Im Rahmen des Zulagenantrages können Sie uns hierfür eine Vollmacht erteilen (sog. Dauerzulagenantrag). Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse, kann dies Auswirkung auf die Höhe Ihrer Zulagen haben. Teilen Sie uns Änderungen daher stets mit dem Änderungsantrag mit.
Eigenbeiträge und Zulagen sind Sonderausgaben. In Ihrer Steuererklärung können Sie diese bis zu 2.100,00 € steuermindernd geltend machen. Die hierfür erforderlichen Daten übermitteln wir für Sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Dazu benötigen wir Ihre Einwilligung. Liegt uns bereits ein Dauerzulagenantrag vor, gilt die Einwilligung automatisch als erteilt. Die ZfA leitet die Daten an Ihr Finanzamt weiter. Dieses prüft, ob der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist als die Zulagen. Übersteigt der Steuervorteil die Zulagen, erstattet das Finanzamt Ihnen die Differenz.
Alleinstehend, kein Kind
| Vorjahres-einkommen | Eigen-beitrag | Grund-zulage | Kinder-zulage | Sparbetrag insgesamt | Zusätzliche Steuerer- sparnis |
| 5.000 € | 60 € | 154 € | 0 € | 214 € | 0 € |
| 20.000 € | 646 € | 154 € | 0 € | 800 € | 65 € |
| 35.000 € | 1.246 € | 154 € | 0 € | 1.400 € | 274 € |
| 50.000 € | 1.846 € | 154 € | 0 € | 2.000 € | 654 € |
Verheiratet, 1 Kind geboren bis 2007, 1 Kind geboren ab 2008
| Vorjahres-einkommen | Eigen-beitrag | Grund-zulage | Kinder-zulage | Sparbetrag insgesamt | Zusätzliche Steuerer- sparnis |
| 5.000 € | 60 € | 154 € | 485 € | 699 € | 0 € |
| 20.000 € | 161 € | 154 € | 485 € | 800 € | 0 € |
| 35.000 € | 761 € | 154 € | 485 € | 1.400 € | 0 € |
| 50.000 € | 1.361 € | 154 € | 485 € | 2.000 € | 18 € |
Eine geförderte Riester-Rente ist voll steuerpflichtig. Sofern Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, ist Ihre Betriebsrente außerdem beitragspflichtig.