
Die KZVK bietet Ihnen mit der freiwilligen Zusatzrente mehr Sicherheit im Alter. Zusätzlich können Sie eine Erwerbsminderung und die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen mit absichern. Bereits mit der ersten Beitragszahlung erwerben Sie einen Rentenanspruch.
Aus den Beiträgen ermitteln wir Ihre Rente mit einer eingerechneten Verzinsung von 3,25 % während der Anwartschaftsphase und von 5,25 % während des Rentenbezugs. Die Höhe der Rente beträgt 75 % des errechneten Wertes. Dies entspricht im Durchschnitt einem durchgängigen Rechnungszins von 3,25 %. Ein vorzeitiger Rentenbeginn führt zu Rentenminderungen. Die KZVK liegt mit dem eingerechneten Zins deutlich über dem Zinssatz, den die meisten privaten Versicherer zusagen. Erwirtschaften wir Überschüsse, kann dies Ihre Zusatzrente zusätzlich erhöhen.
Bereits ab dem 62. Lebensjahr können Sie die freiwillige Zusatzrente beantragen. Benötigen Sie keinen Erwerbsminderungs- und/oder Hinterbliebenenschutz, wird Ihre Altersrente durch zusätzliche Versorgungspunkte erhöht.
Beenden Sie Ihr Arbeitsverhältnis, können Sie die freiwillige Versicherung selber fortführen.
Brutto-Entgeltumwandlung Riester-Rente
Ausführlichere Informationen finden Sie im