
Wie das geht? Mit einer Brutto-Entgeltumwandlung bei der KZVK
Laut Beschluss der Zentral-KODA haben Sie einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Brutto-Entgeltumwandlung bedeutet:
Sie wandeln Bruttoarbeitslohn in eine betriebliche Altersversorgung um. Dazu treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Ihr Arbeitgeber hält einen Teil Ihres Bruttoarbeitslohns ein. Diesen zahlt er als Beitrag für Ihre zusätzliche, freiwillige Altersversorgung an die KZVK.
Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge!
Beiträge des Arbeitgebers zur KZVK sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2012 sind das 2.688 €. Auf die Steuerfreigrenze werden zwar die Beiträge Ihres Arbeitgebers zur Pflichtversicherung vorrangig angerechnet. Schöpft er die Freigrenze aber nicht aus, können Sie den Differenzbetrag für die Brutto-Entgeltumwandlung nutzen.
Zusätzlich können Sie
einzahlen. Diese zusätzlichen Beiträge sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber darüber hinaus einen Zuschuss in Höhe von 13 % Ihres Beitrags.
Übrigens: Wechseln Sie innerhalb eines Jahres Ihren Arbeitgeber, können Sie die Steuerfreigrenze ein zweites Mal nutzen.
Renten aus steuerfreien Beiträgen sind zwar voll steuer- und sozialversicherungspflichtig, trotzdem besteht in der Regel eine geringere Steuerlast als bei der Besteuerung des Einkommens.