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Die Berechnung der Betriebsrente

Kommen Sie auf den VersorgungsPunkt

Seit 2002 errechnet die KZVK Ihre Betriebsrente aus Versorgungspunkten.
Jeder Punkt ist bares Geld wert.

Und so kommen Sie zu den Punkten:

  • Ihr Arbeitgeber zahlt regelmäßig 4,8 % Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes als Beitrag für Ihre Altersversorgung. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Für jeden eingezahlten Beitrag erhalten Sie Versorgungspunkte.
  • Darüber hinaus schreibt Ihnen die KZVK auch Versorgungspunkte ohne Beitragszahlung gut. Dies geschieht mit der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung, während einer Elternzeit oder des Mutterschutzes.
  • Erwirtschaftet die KZVK Überschüsse, kann sie zusätzlich Bonuspunkte verteilen.

So sammeln Sie jedes Jahr Punkte für Ihr Alter. Zum Rentenbeginn werden alle
Versorgungspunkte addiert. Die Summe der Punkte wird mit einem Messbetrag multipliziert. Mit dem Messbetrag werden Versorgungspunkte in Geld umgewandelt. Er gibt den Wert eines Versorgungspunktes wieder und beträgt 4 €.

Die Anzahl der Versorgungspunkte wird bestimmt durch

  • die Höhe Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes.
    Ein Zwölftel Ihres zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgeltes wird ins Verhältnis zu einem festgelegten Referenzentgelt gestellt. Das Referenzentgelt beträgt 1.000 €. Je höher Ihr Entgelt ist, desto mehr Versorgungspunkte erhalten Sie. 
  • Ihr Alter zum Zeitpunkt der Beitragszahlung.
    Für jüngere Versicherte können wir die Beiträge länger gewinnbringend
    anlegen. Die Verzinsung berücksichtigen wir durch Altersfaktoren.
    Diese sind in einer Altersfaktorentabelle hinterlegt.

Auf den Punkt gebracht:

Ihre Rentenanwartschaften aus dem Gesamtversorgungssystem vor 2002 werden ebenfalls berücksichtigt. Sie wurden in Versorgungspunkte umgewandelt und als Startgutschrift in das Punktemodell übertragen.

Die Rente wird jährlich um 1 % erhöht. Sie wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt.

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