
Als ArbeitnehmerIn im kirchlichen und caritativen Dienst haben Sie einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Über Ihren Arbeitgeber sind Sie bei der KZVK pflichtversichert. Tritt der Versicherungsfall ein, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente eine Betriebsrente aus dieser Pflichtversicherung.
Das Rentenniveau der gesetzlichen Rente sinkt stetig. Gründe hierfür sind
2030 liegt das durchschnittliche Nettorentenniveau nur noch bei 43 % des dann erreichten Durchschnittsverdienstes.
Die Nettorente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Versicherungsjahren wird ins Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoverdienst aller Beschäftigten gesetzt. Netto bedeutet: nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, aber vor Abzug von Steuern.
Ist Ihr persönlicher Bedarf höher als Ihre Nettorente, entsteht eine Versorgungslücke. Die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung hilft Ihnen die Versorgungslücke zu schließen.
Der Arbeitgeber zahlt für Sie zusätzlich zum Arbeitslohn Beiträge in die Pflicht-
versicherung. Die Beitragshöhe beträgt 4,8 % Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Dieses entspricht grundsätzlich Ihrem steuerpflichtigen Arbeitslohn. So baut Ihr Arbeitgeber neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine weitere, betriebliche Altersversorgung für Sie auf.
Dies ist nicht selbstverständlich. Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2009 werden in Deutschland die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung lediglich in 38 % der Fälle vom Arbeitgeber selber finanziert.*
Wie Sie Ihre Versorgungslücke mit einer freiwilligen Versicherung bei der KZVK weiter schließen können, lesen Sie hier.
*Quelle: Handbuch der betrieblichen Altersversorgung, Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.