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Anzeigepflichten bei Rentenbezug

Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse oder Daten, kann dies die Höhe Ihrer Rentenzahlung beeinflussen. Bitte teilen Sie uns daher alle Änderungen umgehend mit. So erhalten Sie Rentenerhöhungen stets zeitnah und vermeiden Überzahlungen.

Bitte informieren Sie uns insbesondere über folgende Änderungen:

  • Ihre Anschrift oder Bankverbindung ändert sich
  • die Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet
  • Ihre Erwerbsminderung fällt weg oder ändert sich
  • wegen Hinzuverdienst ändert sich der Anteil Ihrer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die Rentenart in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich (zum Beispiel Altersrente anstelle Erwerbsminderungsrente, große anstelle kleiner Witwenrente)
  • Sie beziehen Krankengeld

Bitte informieren Sie uns zusätzlich über folgende Änderungen, wenn Sie

eine Hinterbliebenenrente beziehen:

  • die Höhe der Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich wegen der Anrechnung von Einkommen
  • Sie sind Witwe/Witwer und heiraten erneut
  • Sie sind volljährig und Waise und beenden oder unterbrechen Ihre Schul- oder Berufsausbildung oder Ihr freiwilliges oder ökologisches Jahr

keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen:

  • Sie beziehen erstmalig oder in geänderter Höhe Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld oder Verletztengeld

eine freiwillige Zusatzrente beziehen:

  • das Kindergeld fällt weg
  • die Zuordnung der Kinderzulage ändert sich
  • Sie schließen einen weiteren Altersvorsorgevertrag ab
  • Ihr Familienstand ändert sich
  • Ihr Einkommen ändert sich
  • Sie verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland

Bitte belegen Sie alle Änderungen durch geeignete Nachweise.

Diese können sein: Rentenbescheid aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Kopie, Verdienstbescheinigung, Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld usw. im Original oder als beglaubigte Ablichtung.

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