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Zahlen und Fakten

Die Beschäftigten im kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienst haben arbeitsvertraglich einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Ihnen gewährt die KZVK die arbeitsvertraglich zugesagte Betriebsrente.  Grundlage für die Leistungen der KZVK ist die Satzung.

Gründung1976
RechtsformAnstalt des öffentlichen Rechts
RechtsträgerVerband der Diözesen Deutschlands,
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Durchführungsweg
betr. Altersversorgung
Pensionskasse

Vorstand 

Bernd Franken

Dr. Claudia Leimkühler

MitgliedschaftArbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V.
Mitarbeiter       240
Beteiligte
Abrechnungsstellen
    7.865
  16.123
Versicherte508.356 Pflichtversicherte
592.874 beitragsfrei Pflichtversicherte
  39.101 freiwillig Versicherte
Rentner134.248
Versicherungsart

  • Pflichtversicherung



  • Freiwillige Versicherung

Leistungen

  • Altersrenten
  • Hinterbliebenenrenten
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Altersrenten
  • Hinterbliebenenrenten
  • Erwerbsminderungsrenten (wahlweise)

Stand 31.05.2013

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