
Anwartschaft ist der aufgrund der eingezahlten Beiträge erworbene Wert der Versorgungszusage, der bei Eintritt des Versicherungsfalls zum Anspruch wird. In der Pflichtversicherung werden Renten grundsätzlich erst nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten gewährt. In der freiwilligen Versicherung gibt es keine Wartezeit.