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Ehrlich. Effizient. Sicher.

Glossar

Entgeltumwandlung

Betriebliche Altersversorgung liegt auch dann vor, wenn eine Versorgungszusage des Arbeitgebers durch Entgeltumwandlung finanziert wird.

Bei einer Entgeltumwandlung vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, einen Teil des Arbeitslohns nicht auszuzahlen. Stattdessen erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine wertgleiche Zusage auf betriebliche Altersversorgung. Dazu kann der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers bei der KZVK eine freiwillige Versicherung abschließen. Der nicht ausgezahlte Teil des Arbeitslohns fließt als Beitrag in die freiwillige Versicherung ein. Die sich daraus ergebende Rente sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als betriebliche Altersversorgung zu.

Umgewandelt werden können nur künftige Entgeltansprüche aus laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen. Formen der Entgeltumwandlung sind die Brutto-Entgeltumwandlung und die Netto-Entgeltumwandlung.

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