
Die betriebliche Altersversorgung umfasst Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall für seine Hinterbliebenen aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zusagt. Es gibt verschiedene Wege, die betriebliche Altersversorgung durchzuführen (Durchführungsweg). Gesetzlich geregelt ist die betriebliche Altersversorgung im Betriebsrentengesetz. Begleitend gibt es Vorschriften im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht, die die betriebliche Altersversorgung staatlich fördern.
Die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung und die freiwillige Zusatzrente aus der freiwilligen Versicherung sind betriebliche Altersversorgung.