
Die Zusatzversorgung der KZVK ist eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung. Die Rente der Versicherten wird aus den für sie eingezahlten Beiträgen und den daraus erzielten Erträgen finanziert. Die Höhe des Beitrages wird vom Verwaltungsrat der KZVK festgelegt. Der Arbeitgeber zahlt 4,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes seiner Mitarbeiter als Beitrag für die Pflichtversicherung.
In der freiwilligen Versicherung bestimmt grundsätzlich der Versicherte selbst die Höhe des Beitrages. Gerne beraten wir Sie hierzu.