19.02.2013

Überleitung von Versorgungsanwartschaften bei Arbeitsplatzwechsel

Sie wechseln Ihre Arbeitsstelle und sind über den neuen Arbeitgeber bei der KZVK zusatzversichert. Daraus ergeben sich meist verschiedene Fragen wie: Was muss ich für meine Zusatzversicherung alles beachten? Was passiert mit meinen bisherigen Versicherungszeiten? Wer zahlt später meine Zusatzrente?

Daher geben wir Ihnen hier einen Überblick über die gängigsten Situationen.

  • War Ihr bisheriger Arbeitgeber ebenfalls Beteiligter der KZVK Köln, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Die bei uns bereits bestehende Versicherung wird mit den Beiträgen Ihres neuen Arbeitgebers weitergeführt.
  • Sie waren bisher im öffentlichen oder kirchlichen Dienst beschäftigt. Dann kann in den meisten Fällen Ihre Versorgungsanwartschaft auf die KZVK übergeleitet werden. Im Rentenfall erhalten Sie Ihre Rente aus allen Versicherungszeiten von der KZVK. Ihre Anwartschaft kann übergeleitet werden, wenn mit der bisherigen Zusatzversorgungseinrichtung ein Überleitungsabkommen besteht. Ob dies der Fall ist, überprüfen wir gerne für Sie. Reichen Sie uns hierfür bitte in jedem Fall einen Antrag auf Überleitung ein. Ist eine Überleitung nicht möglich, erkennen die Zusatzversorgungseinrichtungen in vielen Fällen ihre Versicherungszeiten gegenseitig an. Dies ist von Bedeutung, wenn bei einer oder mehreren Kassen alleine die Wartezeit für eine Rentenleistung nicht erfüllt ist. Die Wartezeit beträgt 60 Umlage-/Beitragsmonate. Wird durch die Anerkennung insgesamt die Wartezeit erfüllt, zahlt jede Zusatzversorgungskasse eine Rente aus ihren Versicherungszeiten.
  • Waren Sie nicht im öffentlichen oder kirchlichen Dienst beschäftigt, kann Ihre Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung eventuell aufgrund einer Vorschrift im Betriebsrentengesetz (§ 4 BetrAVG) übertragen werden. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Gerne überprüfen wir für Sie, ob diese bei Ihnen vorliegen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Überleitung.          

 

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