23.07.2014

Mütterrente: mehr Rente für Geburten vor 1992

Mütterrente bedeutet: Haben Sie Kinder, die vor 1992 geboren sind, erkennt Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung die Erziehungszeiten für diese Kinder besser an. Das gilt gleichermaßen für Mütter und Väter. Anspruchsberechtigt ist, wer die Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat. Bislang wurde für Geburten vor 1992 lediglich ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Nun wird die Zeit um ein weiteres Jahr aufgestockt. Dadurch erhöht sich regelmäßig Ihre Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird im Einzelfall ermittelt. Beziehen Sie bereits vor dem 1. Juli 2014 eine Rente, erhalten Sie pauschal für jedes vor 1992 geborene Kind einen zusätzlichen Entgeltpunkt. In Westen entspricht dies einer Rentenerhöhung von 28,61 €, im Osten von 26,39 €.

In der Regel brauchen Sie die Mütterrente nicht zu beantragen. Die Rentenversicherung wird selbstständig tätig. Das gilt auch, wenn Sie bereits Rente beziehen. Haben Sie jedoch bisher noch gar keine Kindererziehungszeiten geltend gemacht, sind diese zunächst von Ihnen zu beantragen.

Die aus der Mütterrente resultierende Erhöhung der gesetzlichen Rente wird ab 1. Juli 2014 gezahlt.

Diese Regelung wirkt sich nicht auf die Zusatzversorgung aus, da für Mutterschutzzeiten und Elternzeiten bereits umfassende tarifvertragliche Vorgaben gelten.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mütterrente finden Sie auf den Serviceseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund.

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