19.02.2015

Immer mehr Ältere arbeiten

Später in Rente gehen oder neben der Rente arbeiten? Das sollten Sie wissen!

Immer mehr Menschen beziehen Altersrente und sind weiterhin erwerbstätig. Auch steigt die Zahl derer, die ihren regulären Rentenbeginn verschieben und länger arbeiten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin hat hierzu Zahlen veröffentlicht. Demnach hat sich die Zahl der Erwerbstätigen der über 65-Jährigen zwischen 2001 und 2011 verdoppelt (Quelle Finanztest 7/2014). Doch wie wirkt sich ein späterer Ruhestand auf Ihre Rente aus?

Variante 1: Länger arbeiten und Rentenbeginn verschieben

Arbeiten Sie über das reguläre Rentenalter hinaus, verschiebt sich der Rentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da Sie weitere Beiträge zahlen, steigt Ihre spätere Rente. Darüber hinaus erhalten Sie als Ausgleich für den späteren Rentenbeginn noch einen monatlichen Zuschlag von 0,5 Prozent pro hinausgeschobenem Monat.

Auch in der Pflichtversicherung bleiben Sie über das reguläre Rentenalter hinaus weiter versichert. Sie erwerben zusätzliche Versorgungspunkte, die Ihre Betriebsrente weiter erhöhen. In der Zusatzversorgung gibt es allerdings keinen Zuschlag bei einem hinausgeschobenen Rentenbeginn.

Grundsätzlich beginnt Ihre Altersrente aus der Pflichtversicherung mit dem Beginn der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Fügen Sie daher Ihrem Rentenantrag bei der KZVK als Nachweis den Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung bei.

Variante 2: Rente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten

Beziehen Sie bereits eine Altersrente und arbeiten zusätzlich, bedeutet das für Sie zunächst mehr Einkommen. Allerdings sind dann von Ihnen Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten zu beachten, die je nach Altersrentenart unterschiedlich hoch sind. Unproblematisch ist der Bezug einer Regelaltersrente, zu der Sie unbeschränkt hinzuverdienen können. Beziehen Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze, liegt die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze bei derzeit 450 Euro. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, kürzt die gesetzliche Rentenversicherung Ihre Altersrente. In diesem Falle wird die Rente als Teilrente in Höhe von 2/3, 1/2, 1/3 oder ggf. gar nicht gezahlt. Gleiches gilt für die Betriebsrente der KZVK. Auch diese wird dann in dem der Rentenversicherung entsprechenden Anteil gezahlt.

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass neben dem Arbeitslohn auch andere Einkommensarten wie beispielsweise Krankengeld berücksichtigt werden. Möchten Sie neben der Altersrente weiter arbeiten, empfehlen wir Ihnen daher, sich vorab bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu informieren. Sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, führt die KZVK die Einkommensanrechnung auf Ihre Betriebsrente eigenständig durch. In diesen Fällen erfahren Sie direkt bei der KZVK, ob Ihre Betriebsrente aufgrund Ihres Hinzuverdienstes zu kürzen ist.

Beziehen Sie eine Zusatzrente aus der freiwilligen Versicherung, wird kein Einkommen angerechnet.

Tipp: In der Pflichtversicherung tritt der Versicherungsfall für eine Altersrente nur ein, wenn ein Anspruch auf gesetzliche Rente als Vollrente besteht. Der Anspruch auf Teilrente hingegen löst in der Zusatzversorgung keinen Versicherungsfall aus. Übersteigt Ihr anzurechnendes Einkommen voraussichtlich die Freigrenze von 450 Euro, beantragen Sie daher zunächst Ihre Rente als Vollrente. Die Beschäftigung sollten Sie dann entweder erst zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen oder mit Ihrem Einkommen unterhalb der Freigrenze bleiben. Wird die Vollrente dann zu einem späteren Zeitpunkt wegen Hinzuverdienst nur noch als Teilrente weitergezahlt, bleibt der Anspruch auf Betriebsrente auch während des Teilrentenbezuges erhalten. Die Betriebsrente wird dann in dem der Rentenversicherung entsprechenden Anteil gezahlt.

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