25.11.2015

Freiwillige Versicherung ab 2016

Der Rechnungszins in der freiwilligen Versicherung der KZVK wird zum 1. Januar 2016 aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten angepasst. Über die Neukalkulation der freiwilligen Versicherung ab 2016 haben wir unsere Versicherten bereits auf dem Postweg informiert.

Dauerhafte Sicherstellung der zugesagten Leistungen

Als Zusatzversorgungskasse haben wir die Aufgabe, die unseren Versicherten und Rentnern zugesagten Versorgungsleistungen dauerhaft sicherzustellen. Insbesondere die zukünftigen Erwartungen an mögliche Kapitalmarkterträge und die weiter steigende Lebenserwartung stellen auch für die KZVK eine Herausforderung dar und machen eine Anpassung der Kalkulation der freiwilligen Versicherung an die aktuellen Rahmenbedingungen erforderlich.

Neue Verträge mit Versicherungsbeginn ab dem 1. Januar 2016

Den ab Januar 2016 geleisteten Beträgen zu einer neu abgeschlossenen freiwilligen Versicherung mit Versicherungsbeginn ab dem 1. Januar 2016 wird eine neue Tabelle der Altersfaktoren mit veränderten Werten zugrundegelegt. Die neuen Altersfaktoren beinhalten einen Rechnungszins von 1,25 Prozent. Aus den ab 1. Januar 2016 gezahlten Beiträgen werden die Versorgungspunkte ermittelt, die zur Berechnung der monatlichen Anwartschaften dienen.

Altersfaktorentabelle für neue Verträge

Altersfaktorentabelle
AlterAltersfaktorAlterAltersfaktorAlterAltersfaktor
17

0,61

330,50490,42
180,60340,49500,41
190,59350,49510,41
200,59360,48520,40
210,58370,48530,40
220,57380,47540,39
230,56390,47550,39
240,56400,46560,39
250,55410,46570,38
260,54420,45580,38
270,54430,45590,37
280,53440,44600,37
290,52450,44610,37
300,52460,43620,36
310,51470,43630,36
320,51480,4264 u.ä.0,35

Bestehende Verträge mit Versicherungsbeginn bis Ende 2015

Ab dem 1. Januar 2016 legt die KZVK dem Beitragssatz zu einer bereits bestehenden freiwilligen Versicherung eine neue Tabelle der Altersfaktoren mit veränderten Werten zugrunde. Die neuen Altersfaktoren beinhalten einen Rechnungszins von 2,25 Prozent und berücksichtigen die aktuell prognostizierten steigenden Lebenserwartungen. Die bis zum 31. Dezember 2015 erreichte Anwartschaft auf freiwillige Zusatzrente bleibt uneingeschränkt erhalten.

Altersfaktorentabelle für bestehende Verträge

AlterAltersfaktorAlterAltersfaktorAlterAltersfaktor
17

1,15

330,81490,58
181,12340,79500,57
191,10350,77510,56
201,07360,76520,55
211,05370,74530,53
221,03380,73540,52
231,00390,71550,51
240,98400,70560,50
250,96410,68570,49
260,94420,67580,48
270,92430,66590,47
280,90440,64600,47
290,88450,63610,46
300,86460,62620,45
310,84470,60630,44
320,82480,5964 u.ä.

0,43

Berechnung der freiwilligen Versicherung ab Januar 2016

Die ab Januar 2016 gezahlten Beiträge werden unverändert durch den Regelbeitrag von 480 Euro dividiert und mit den Altersfaktoren multipliziert. Die ermittelten Versorgungspunkte sind dann mit dem Messbetrag von 4 Euro zu multiplizieren, um die monatliche Anwartschaft zu berechnen. Eine zusätzliche Multiplikation mit 75 Prozent - wie bisher - erfolgt für die ab 1. Januar 2016 ermittelten Versorgungspunkte nicht mehr.

Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail für Fragen zur Verfügung und erstellen bei Bedarf individuelle Berechnungen zur voraussichtlichen Höhe der freiwilligen Zusatzrente.

Zuletzt aktualisiert am 30.11.2015.

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