10.11.2016

Finanzierungsbeitrag

2016 erhebt die KZVK erstmalig einen pauschalen Finanzierungsbeitrag. Damit soll bis zum 31.12.2040 die Finanzierungslücke im Abrechnungsverband S dauerhaft geschlossen werden. Grundlage des Finanzierungsbeitrags ist ein Finanzierungsplan, der am 6.9.2016 vom Verwaltungsrat der Kasse auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars beschlossen wurde.

Informationen zu Finanzierungsplan, Verteilung und Rechnungsstellung

Im Bereich Arbeitgeber erhalten Sie ausführliche Informationen

  • zur Ausgestaltung des Finanzierungsplans,
  • der Verteilung des Gesamt-Finanzierungsbeitrags auf die einzelnen Beteiligten,
  • zur Rechnungsstellung,
  • zur aktuellen Satzungsregelung zum Finanzierungsbeitrag sowie
  • zu Ihren Ansprechpartnern zum Finanzierungsbeitrag.

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Zuletzt aktualisiert am 10.11.2016.

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