06.12.2017

Bessere Förderung der betrieblichen Riester-Rente

Zum 1. Januar 2018 werden durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz Verbesserungen bei der Riester-Rente eingeführt. Die jährliche Grundzulage wird von gegenwärtig 154 Euro ab dem 1. Januar 2018 auf nun 175 Euro angehoben. Voraussetzung dafür bleibt, dass der Versicherte mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in einen Riester-Vertrag einzahlt (Mindesteigenbeitrag).

Die Kinderzulagen ändern sich nicht. Die Höhe der Kinderzulage beträgt für vor 2008 geborene Kinder weiterhin 185 Euro und für die seit 2008 Geborenen 300 Euro pro Kind.

Neu: In der Rentenphase entfällt bei Rentenleistungen der betrieblichen Riester-Rente die Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Damit werden die privaten und betrieblichen Riester-Verträge diesbezüglich gleichbehandelt.

Zuletzt aktualisiert am 06.12.2017

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