11.10.2012

Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten

Zeiten des Mutterschutzes während einer Pflichtversicherung sind aufgrund mehrerer Gerichtsurteilen in der Zusatzversorgung wie Beitrags- oder Umlagemonate zu berücksichtigen. Hierüber berichteten wir ausführlich in unserem Artikel vom 4. Januar 2012.

Mutterschutzzeiten ab 1. Januar 2012 werden von den Arbeitgebern mit einem entsprechenden Kennzeichen an die KZVK gemeldet. Versicherte bekommen die sich daraus ergebenden Beitragsmonate und Versorgungspunkte auf ihrem Versorgungskonto gutgeschrieben. Diese werden erstmals in den Anwartschaftsmitteilungen für 2012 enthalten sein.

Die Berücksichtigung der Zeiten vor 1. Januar 2012 hingegen muss von den Versicherten und den Rentnern selber bei der KZVK beantragt werden. Die Versicherungsverläufe können aus technischen Gründen derzeit jedoch nicht korrigiert werden. Die dafür erforderlichen Programmierarbeiten sind wegen anderer, größerer EDV-Projekte noch nicht vollständig abgeschlossen. Voraussichtlich wird dies im Frühjahr 2013 der Fall sein.

Wir informieren noch über den genauen Zeitpunkt, ab dem eine Einspeicherung der Zeiten in die Versicherungsverläufe erfolgen kann. Gleichzeitig geben wir dann bekannt, wie die Anträge zu stellen und welche Nachweise erforderlich sind. Um unnötige Rückfragen an unsere Versicherten und Rentner zu vermeiden, bitten wir darum, bis dahin noch keine Anträge auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten zu stellen.

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