14.12.2017

Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung ab dem 1. Januar 2018

Die Erhöhung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2018 auf 5,8 Prozent wirkt sich auch auf die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung aus – diese erhöht sich auf 0,3 Prozent.

Für die beteiligten Einrichtungen, deren Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung bereits in unserem Datenbestand hinterlegt ist, werden wir die Änderung zum 1. Januar 2018 automatisch vornehmen. Eine Mitteilung dieser Einrichtungen ist nicht erforderlich – vielen Dank!

Diejenigen Einrichtungen, die uns bisher nicht über ihre Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung informiert haben, können dies gerne über das entsprechende Formular tun:

Mitteilung zur Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung

Weitere Informationen
Allgemeine Hinweise und Formulare zum Thema Beteiligung erhalten Sie in unserem Download-Bereich.

Mehr Informationen zur Umsetzung des Meldeverkehrs.

Zuletzt aktualisiert am 14.12.2017

Zurück