27.09.2017

22. Änderung der Kassensatzung

Mit der 22. Änderung der Kassensatzung (KS) wird die Einführung des Vorstandsvorsitzenden, die im Zusammenhang mit der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Neustrukturierung der Kassengremien steht, umgesetzt.

Die Grundsätze zur Beschlussfähigkeit und zur Entscheidungsfindung werden mit den Änderungen in den entsprechenden Satzungsregelungen für den Vorstand (§§ 4, 5a KS) satzungsrechtlich verankert.

Die Neuregelungen treten zum 1. April 2017 in Kraft.

Die 22. Änderung der Satzung wurde am 1. Juli 2017 im Amtsblatt des Erzbistums Köln veröffentlicht.

Satzung inkl. 22. Änderung der Kassensatzung

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2017

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