16.01.2017

20. Änderung der Satzung der KZVK

Mit der aktuellen Änderung der Kassensatzung (KS) wird in erster Linie die in den §§ 1 bis 10 festgelegte Unternehmensverfassung an die geänderten organisatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen angepasst. Im Wesentlichen betrifft dies folgende Regelungen:

  • Berichtspflichten nach einer strukturellen Neuordnung, §§ 4 - 6, 9 KS
  • Zuständigkeiten der Verbandsaufsicht, §§ 5, 7, 9 KS
  • Kompetenzen des Verbandes der Diözesen Deutschlands nach einer strukturellen Neuordnung der KZVK, §§ 5, 6, 9 - 10 KS
  • Zuständigkeiten der Vertreterversammlung nach der strukturellen Neuordnung der KZVK, § 6 KS
  • Zuständigkeiten des Aufsichtsrates, § 5 KS

Die Änderungen im zweiten Teil der Satzung vollziehen die Änderungen durch den neu gefassten ersten Teil redaktionell nach. Weiterhin wird in § 61 Abs. 3 der Kassensatzung redaktionell  klargestellt, dass in der Pflichtversicherung keine Riester-Förderung durchgeführt wird.

Die 20. Änderung der Satzung wurde am 1. Januar 2017 im Amtsblatt des Erzbistums Köln veröffentlicht.

Satzung inkl. 20. Änderung der Kassensatzung

Zuletzt aktualisiert am 12.01.2017.

Zurück