16.06.2016

19. Änderung der Kassensatzung

Die Kassensatzung (KS) der KZVK wurde aktuell in mehreren Punkten geändert. Im Wesentlichen betrifft dies folgende Regelungen:

1. Reform der Freiwilligen Versicherung §§ 6, 23, 33, 34 ,53 und 61 KS

  • Schließung des bisherigen Tarif der Freiwilligen Versicherung zum 31. Dezember 2015 mit Besitzstand für die bis dahin erworbenen Anrechte
  • Bei den "Altverträgen" wird für ab dem 1. Januar 2016  erwerbbare neue Anwartschaften der Fortsetzungstarif eingeführt.
  • Einführung des Neutarifs für ab dem Jahr 2016 abgeschlossene neue Freiwillige Versicherungen.

Die Neuregelungen zur freiwilligen Versicherung treten zum 1. Januar 2016 in Kraft.


2. Anpassungen bezüglich einer eventuellen Einführung einer Arbeitnehmereigenbeteiligung an der Finanzierung der Pflichtbeiträge, §§ 13, 32 und 61 KS

Die Neuregelungen zur Arbeitnehmereigenbeteiligung treten zum 2. Juni 2016 in Kraft.

3. Rückkehr zu einer dynamischen Verweisung auf das Handelsgesetzbuch (HGB) für den Jahresabschluss der KZVK, § 54 KS

Die den Jahresabschluss betreffende Änderung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft.

Die 19. Änderung der Satzung wurde am 1. Juni 2016 im Amtsblatt des Erzbistums Köln veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert am 11.01.2017.

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