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Freiwillige Versicherung im Überblick

Wer kann sich versichern?

Alle Ihre Beschäftigten können eine freiwillige Versicherung bei der KZVK abschließen. Dies ist jedoch nur solange möglich, wie sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden. Eine Pflichtversicherung hingegen braucht nicht vorzuliegen. So ist es zum Beispiel denjenigen, die von der Zusatzversorgungspflicht befreit sind, möglich, sich freiwillig zu versichern.

Als Arbeitgeber können Sie ebenfalls zugunsten Ihrer Beschäftigten Beiträge in die freiwillige Versicherung einzahlen. So verhelfen Sie Ihren Beschäftigten neben der Pflichtversicherung zu einer höheren Altersversorgung.

Wenn das Arbeitsverhältnis endet

Endet das Arbeitsverhältnis, kann die freiwillige Versicherung grundsätzlich weitergeführt werden. Der Versicherte muss die Fortführung innerhalb von drei Monaten beantragen. Ansonsten wird die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Der Versicherte behält seine bis zur Kündigung erworbene Anwartschaft.

Berechnung der Rente

Der Jahresbeitrag wird ins Verhältnis zu einem Regelbeitrag von 480,- € gesetzt und mit einem Altersfaktor multipliziert. Daraus ergeben sich die Versorgungspunkte. Die Summe aller Versorgungspunkte wird mit einem Messbetrag von 4,- € multipliziert.

Die Altersfaktoren sind abhängig vom Lebensalter und berücksichtigen Verzinsung und biometrische Daten. Sie sind in der sog. Altersfaktorentabelle hinterlegt. Zur Ermittlung der Altersfaktoren wurde eine Verzinsung von
3,25 % während der Anwartschaftsphase und von 5,25 % während des Rentenbezugs eingerechnet.

Die Höhe der Rente -vor Berücksichtigung etwaiger Minderungen aufgrund eines vorgezogenen Rentenbeginns- beträgt 75 % des errechneten Wertes. Deshalb werden die Versorgungspunkte mit dem Faktor 0,75 multipliziert. Dies entspricht im Durchschnitt einem durchgängigen Rechnungszins von 3,25 %.

Rentenformel

Formen der freiwilligen Versicherung 

Individuelle Beratung 

Gerne beraten wir Sie und Ihre Beschäftigten in allen Fragen zur freiwilligen Versicherung. Auf Wunsch erstellen wir individuelle Modellrechnungen abgestimmt auf die persönliche Situation Ihrer Beschäftigten. 
 
 Unter der Telefonnummer 0221 2031-590 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Versorgung gerne für Sie da. 

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