
Anspruch auf Betriebsrente besteht, wenn folgende 3 Voraussetzungen gegeben sind:
Die Wartezeit beträgt 60 Umlage-/Beitragsmonate. Ein solcher Monat liegt vor, wenn für wenigstens einen Tag Umlage oder Beitrag zu entrichten war.
Mehrere Versicherungsverhältnisse können zusammengerechnet werden. Unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Umlage-/Beitragsmonate gilt die Wartezeit als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung eingetreten ist.
Der Versicherungsfall tritt ein,
Beachten Sie bitte: Es muss Anspruch auf eine sog. Vollrente bestehen. Ein Anspruch auf Teilrente führt nicht zum Versicherungsfall.
Die Rente ist schriftlich zu beantragen. Den Antrag und welche Unterlagen beizufügen sind, finden Sie hier.