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Voraussetzung für eine Rentenleistung

Anspruch auf Betriebsrente besteht, wenn folgende 3 Voraussetzungen gegeben sind:

  • die Wartezeit ist erfüllt,
  • der Versicherungsfall ist eingetreten,
  • der Rentenantrag ist bei der KZVK gestellt.

Wartezeit

Die Wartezeit beträgt 60 Umlage-/Beitragsmonate. Ein solcher Monat liegt vor, wenn für wenigstens einen Tag Umlage oder Beitrag zu entrichten war.

Mehrere Versicherungsverhältnisse können zusammengerechnet werden. Unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Umlage-/Beitragsmonate gilt die Wartezeit als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung eingetreten ist.

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall tritt ein,

  • wenn Anspruch auf gesetzliche Rente besteht aufgrund des Alters, durch teilweise/volle Erwerbsminderung oder für Hinterbliebene.
  • wenn Ihr Mitarbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert wäre und Anspruch auf gesetzliche Rente bestehen würde (zum Beispiel bei Ärzten, die in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind).

Beachten Sie bitte: Es muss Anspruch auf eine sog. Vollrente bestehen. Ein Anspruch auf Teilrente führt nicht zum Versicherungsfall.

Rentenantrag

Die Rente ist schriftlich zu beantragen. Den Antrag und welche Unterlagen beizufügen sind, finden Sie hier.

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