
Bemessungsgrundlage für den Pflichtbeitrag ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt Ihrer Versicherten. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn.
Wir haben für Sie Entgeltarten in einer Tabelle zusammengestellt. Hier können Sie ersehen, ob für das Entgelt Zusatzversorgungspflicht besteht.